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   OLG Hamm, 24.08.2000 - 1 Ss 611/00   

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https://dejure.org/2000,28243
OLG Hamm, 24.08.2000 - 1 Ss 611/00 (https://dejure.org/2000,28243)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.08.2000 - 1 Ss 611/00 (https://dejure.org/2000,28243)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. August 2000 - 1 Ss 611/00 (https://dejure.org/2000,28243)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Ordnungsgemäße Berufungseinlegung durch die Staatsanwaltschaft. eindeutig erkennbarer Wille

Verfahrensgang

 
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  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2000 - 1 Ss 611/00
    Außerdem muß feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (GMS-OBG NJW 80, 172).
  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2000 - 1 Ss 611/00
    Erforderlich ist dann jedoch, dass aus dem Schriftstück selbst für sich allein, ohne Zuhilfenahme anderer Beweismittel, klar die Identität des Erklärenden und sein Wille ersichtlich sein müssen, das Rechtsmittel einzulegen (RGSt 67, 385; BGHSt 2, 77; BayObLG JR 1962, 467; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage, Einleitung Rdn. 128 m.w.N.).
  • RG, 30.11.1933 - III 992/33

    Was gehört zur "Schriftlichkeit" im Sinne des § 314 StPO.?

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2000 - 1 Ss 611/00
    Erforderlich ist dann jedoch, dass aus dem Schriftstück selbst für sich allein, ohne Zuhilfenahme anderer Beweismittel, klar die Identität des Erklärenden und sein Wille ersichtlich sein müssen, das Rechtsmittel einzulegen (RGSt 67, 385; BGHSt 2, 77; BayObLG JR 1962, 467; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage, Einleitung Rdn. 128 m.w.N.).
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